Baumfällgenehmigung in Ravensburg: Wann darf ich meinen Baum fällen?
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit ein striktes Fällverbot für Bäume und Hecken
- Viele Gemeinden schützen Bäume ab bestimmtem Stammumfang durch kommunale Baumschutzsatzungen
- Für geschützte Bäume benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde
- Ohne Genehmigung drohen erhebliche Bußgelder und die Pflicht zur Ersatzpflanzung
Wer kennt das nicht: Der alte Baum im Garten stört, ist zu groß oder die Äste fallen auf das Dach. Wer in Ravensburg und Umgebung wohnt, sollte aber nicht leichtfertig zur Säge greifen. Denn in Deutschland ist das Fällen von Bäumen streng reglementiert. Dieser Artikel klärt auf, wann Sie eine Genehmigung benötigen und welche Fristen Sie beachten müssen.
Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?
Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: der Größe des Baumes und der geltenden Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Während kleine Bäume unter bestimmten Stammumfängen häufig frei gefällt werden dürfen, schützen viele Kommunen – auch in Ravensburg und der Region – größere Bäume ab einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Diese Schutzbestimmungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen.
Informieren Sie sich daher zuerst bei Ihrem Bauamt oder Umweltamt, ob Ihr Baum unter die lokale Baumschutzsatzung fällt. Oft können Sie dies telefonisch oder online klären.
Die wichtigste Frist im Jahr – das gesetzliche Fällverbot
Unabhängig von der Größe des Baumes gilt bundesweit nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ein absolutes Fällverbot: Vom 1. März bis 30. September darf kein Baum, kein Strauch und keine Hecke gefällt werden. Dieser Zeitraum ist die Brut- und Aufzuchtzeit für Vögel und andere Tiere – ein Schutz, der ohne Ausnahmen besteht.
Dies bedeutet: Auch in Ravensburg und Umgebung können Sie Ihre Bäume rechtmäßig nur von Oktober bis Februar fällen – sofern keine zusätzliche Genehmigung erforderlich ist.
Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?
Es gibt jedoch Ausnahmen vom Fällverbot. Wenn ein Baum eine akute Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt – etwa weil er krank ist oder zu stürzen droht – darf er auch während der Schonzeit gefällt werden. Gleiches gilt, wenn Äste auf Stromleitungen oder andere Infrastruktur fallen. In diesen Notfällen ist das Fällen ohne vorherige Genehmigung zulässig.
Wichtig: Dokumentieren Sie den Grund für die Notfall-Fällung mit Fotos und halten Sie die Gründe schriftlich fest. Benachrichtigen Sie die zuständige Behörde zeitnah, um späteren Diskussionen vorzubeugen.
Den Antrag stellen – so funktioniert's
Wenn Sie außerhalb der Schonzeit einen geschützten Baum fällen möchten, müssen Sie einen Antrag beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde einreichen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis vier Wochen. Bereiten Sie Ihren Antrag professionell vor: Ein aktuelles Foto des Baumes, ein einfacher Lageplan sowie eine nachvollziehbare Begründung erhöhen die Chancen auf Genehmigung deutlich.
In Ravensburg und vielen Nachbargemeinden akzeptieren die Behörden auch Anträge per E-Mail oder Online-Formular. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen.
Was passiert ohne Genehmigung?
Wer einen geschützten Baum ohne Erlaubnis fällt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Das Landesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder vor, die je nach Bundesland erheblich ausfallen können. Hinzu kommt häufig die Auflage, einen oder mehrere neue Bäume zu pflanzen – was zusätzliche Kosten verursacht.
Die Behörden nehmen solche Verstöße ernst und prüfen regelmäßig nach. Ein anonymer Hinweis von Nachbarn kann zu Ermittlungen führen. Sparen Sie nicht am falschen Ende – fragen Sie lieber rechtzeitig nach einer Genehmigung.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Äste abschneiden oder muss ich eine Genehmigung einholen?
Das Schneiden und Pflegen von Ästen ist in aller Regel erlaubt. Nur wenn der ganze Baum gefällt wird, greifen die Schutzbestimmungen.
Wie lange dauert es, bis eine Genehmigung erteilt wird?
Typischerweise dauert die Bearbeitung zwei bis vier Wochen. Planen Sie zeitlich großzügig, besonders wenn Sie das Fällen im Oktober durchführen möchten.
Kann ich auch einen kranken Baum ohne Genehmigung fällen?
Ist der Baum nachweislich krank oder lebensgefährlich, ist eine Fällung auch während der Schutzzeit möglich. Dokumentieren Sie den Zustand des Baumes mit Fotos und teilen Sie dies der Behörde mit.
Planen Sie Baumfällungen rechtzeitig und klären Sie frühzeitig die rechtlichen Anforderungen. In Ravensburg und der Region helfen die zuständigen Ämter gerne weiter – ein kurzer Anruf spart Ihnen Ärger, Kosten und mögliche Strafen.